Gegen das doppelte Kader-Opfer - SKO-Vorstand beschliesst Stimmfreigabe |
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07.09.2010, Für die bevorstehende Eidgenössische Volksabstimmung zur Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (ALV) hat der Vorstand der Schweizer Kader Organisation SKO zwar Stimmfreigabe beschlossen, doch die Spitze des Verbandes bleibt skeptisch, ob die von Bund und Parlament vorgeschlagene Lösung tatsächlich einen Beitrag zur Sanierung der ALV leistet und sie kritisiert das „doppelte Kaderopfer“.
Zudem wird kinderlosen Arbeitnehmenden mit einem mittleren Lohn von CHF 60'000 bis CHF 126‘000 das Taggeld bis zu einem Monat gesperrt! Wer in diesem Fall drei Monate arbeitslos ist, bekäme nach dem revidierten ALV-Gesetz lediglich noch 53 Prozent Lohnersatz, statt wie bisher 70 Prozent. Für die SKO sind diese Wartefristen eindeutig zu lang - und zusammen mit dem Solidaritätsprozent stellen sie ein „doppeltes Kaderopfer“ dar, das die SKO ablehnt!
Anderseits hätte die SKO Mühe damit, dass gemäss aktuellem ALV-Gesetz nur die Beiträge erhöht werden und ausgabenseitig nichts geschieht. Auch wenn es die SKO ihren Mitgliedern mit der beschlossenen Stimmfreigabe offen lässt, ob sie der ALV-Revision zustimmen wollen oder nicht, sähe die SKO ein Nein nicht als Unglück, da es den Weg für eine echte Sanierung der ALV freimachen würde. Der SKO-Vorstand ist überzeugt, dass der gegenwärtige Revisionsvorschlag keinen nachhaltigen Lösungsvorschlag darstellt.
Die SKO erhofft sich, dass sich bei einer künftigen Revision der ALV insbesondere die Einnahmeseite gestärkt wird – unter anderem durch nach oben deutlich erhöhte Beiträge. Damit verbunden verlangt die SKO aber auch eine deutliche Erhöhung des versicherten Lohnes, denn die ALV ist eine Versicherung und kein Sozialwerk mit Umverteilungsziel! All dem trägt die Abstimmungsvorlage vom 26. September 2010 nicht Rechnung.
Medienkontakt:
Schweizer Kader Organisation SKO Postfach 8042 Zürich T.: 043 300 50 50 E.: info(at)sko.ch
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