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SGB fordert Zuwarten mit Leistungsabbau

 

Gewerkschaftsbund Schweiz

27.09.2010, Die Stimmbürgerinnen und –bürger haben die Revision der Arbeitslosenversicherung angenom- men – aber nur mit grossen Vorbehalten angesichts von Leistungskürzungen für Arbeitslose mit-ten in der Krise. Ein Hilfeschrei kommt aus den Regionen, die besonders von Arbeitslosigkeit be-troffen sind. Das muss auch dem Bundesrat zu denken geben, wenn ganze Landesteile mit hö-her Arbeitslosigkeit nein sagen.

Das muss der Bundesrat bei der Inkraftsetzung berücksichtigen: Die Leistungskürzungen dürfen erst dann erfolgen, wenn die Krise sicher überstanden ist und sich der Arbeitsmarkt deutlich er-holt hat. Der SGB verlangt zudem, dass vorerst in von Arbeitslosigkeit besonders betroffenen Re-gionen die Möglichkeit bleibt, Taggelder ein halbes Jahr länger auszuzahlen als im Rest der Schweiz.

Ausserdem ist es für den SGB klar, dass die Finanzierung der Arbeitslosenversicherung gerech-ter ausgestaltet werden muss. Die Tatsache, dass die hohen und höchsten Einkommen von Bei-tragszahlungen befreit sind, wird nicht mehr verstanden. . Auch wenn bei einer Mehrheit der Stimmbevölkerung die bundesrätliche Drohung verfangen hat, dass bei einem Nein die Beiträge für alle auf 2,5 Prozent steigen, muss nun die gerechtere Finanzierung der Arbeitslosenversiche-rung in Zukunft umgesetzt werden.


Medienkontakt:
Schwei­ze­ri­scher Ge­werk­schafts­bund Paul Rechsteiner SGB-Präsident M.: 079 227 61 31 E.: info@​sgb.​ch

Über Gewerkschaftsbund Schweiz:
Der Schwei­ze­ri­sche Ge­werk­schafts­bund SGB ist die gröss­te Ar­beit­neh­mer­or­ga­ni­sa­ti­ on der Schweiz. In ihm sind 16 Ein­zel­ge­werk­schaf­ten zu­sam­men­ge­schlos­sen, die ins­ ge­samt rund 380'000 Mit­glie­der ver­tre­ten.

Der SGB ist kon­fes­sio­nell neu­tral und par­tei­po­li­tisch un­ab­hän­gig.

Der SGB ist auf eid­ge­nös­si­scher Ebene tätig. Das Schwer­ge­wicht sei­ner Auf­ga­ben und Kom­pe­ten­zen liegt bei der Wirt­schafts-? und So­zi­al­po­li­tik. In un­zäh­li­gen eid­ ge­nös­si­schen Kom­mis­sio­nen ver­tritt der SGB die Ar­beit­neh­mer­in­ter­es­sen, eben­falls durch Ein­ga­ben und Ver­nehm­las­sun­gen an den Bun­des­rat und die Bun­des­äm­ter. Für die Volks­ab­stim­mun­gen be­schliesst der SGB die Pa­ro­len und führt Ab­stim­ mungs­kam­pa­gnen durch, lan­ciert selbst In­itia­ti­ven und er­greift ge­ge­be­nen­falls das Re­fe­ren­dum gegen Ge­set­zes­vor­la­gen.

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