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UBS veröffentlicht Transparenzbericht

 

UBS Switzerland AG

14.10.2010, UBS hat unter dem Titel „Transparenzbericht an die Aktionärinnen und Aktionäre der UBS AG“ eine Aufarbeitung der Geschehnisse im Zusammenhang mit den Verlusten in der Finanzmarktkrise und den Problemen im grenzüberschreitenden US- Vermögensverwaltungsgeschäft veröffentlicht. Damit nimmt der Verwaltungsrat die Empfehlung 19 des im Mai 2010 publizierten Berichtes der Geschäftsprüfungskommissionen der Eidgenössischen Räte auf.

Ursachen der Krise
In ihrer Aufarbeitung der Geschehnisse im Zusammenhang mit der Finanzmarktkrise kommt UBS zum Schluss, dass die zu wenig systematisch geplante Wachstumsstrategie im Investmentbanking wesentlich zu den grossen Verlusten der Bank beigetragen hatte. Die damaligen Anreize, Umsatz zu generieren, ohne die Risiken angemessen zu berücksichtigen, unterstützten diese Strategie und begünstigten damit die Verluste. In verschiedenen Unternehmenseinheiten von UBS wurden dieselben Geschäfte betrieben, was die Risiken vervielfachte. Am Markt aufgenommenes Kapital wurde innerhalb der Bank ohne Risikozuschläge weitergegeben, womit sich die Investmentbank günstig refinanzieren und die rückblickend verlustreichen Positionen weiter aufbauen konnte. Limiten für die Bilanzsumme bestanden keine, und es gab keine über die ganze Bank einheitliche Betrachtung der Risikopositionen. Die Risikokontrolle stützte sich zu sehr auf statistische Modelle, und Einschätzungen der Ratingagenturen wurden kaum hinterfragt. Trotz Warnungen wähnte sich die Bank in der falschen Sicherheit, ihre Finanzprodukte mit Bezug zum US-Immobilienmarkt seien werthaltig und ausreichend gegen Verluste abgesichert. (Transparenzbericht – Finanzmarktkrise: S. 15-30)

Die Probleme im Vermögensverwaltungsgeschäft waren darin begründet, dass es vor Eröffnung der Untersuchungen durch die US-Behörden keine ganzheitliche und kontinuierliche Risikoanalyse des grenzüberschreitenden Vermögensverwaltungsgeschäfts in den USA gab.

Obwohl es Initiativen zur Verbesserung der Compliance mit den internen Richtlinien und den Rechtsvorschriften in den USA gab, wurden sie zu wenig rigoros, zu zögerlich oder nur unvollständig umgesetzt. Mängel bestanden auch in der Schulung und Instruktion der Mitarbeitenden. Die internen Regeln waren zum Teil zu wenig präzis, und Erwartungen wurden nicht deutlich genug kommuniziert. Schliesslich kommt der Bericht zum Schluss, dass UBS über kein effizientes Kontrollsystem für die Überwachung und Compliance verfügte, welches klar machte, dass eine vollständige Übereinstimmung mit den internen Richtlinien und den US-Vorschriften verlangt wurde und welches sicherstellte, dass Verstösse dagegen sofort entdeckt und korrigiert wurden. (Transparenzbericht – US- Crossborder-Geschäft: S. 33-51)
Verantwortlichkeitsfragen
Der Transparenzbericht legt ferner die Gründe für den Entscheid des Verwaltungsrates dar, auf rechtliche Schritte gegen ehemalige Führungspersonen von UBS zu verzichten. Der Verwaltungsrat schätzt die Erfolgschancen von Klagen aufgrund verschiedener externer Gutachten als mehr als ungewiss ein. Für den Verwaltungsrat ist weiter entscheidend, dass solche Verfahren erfahrungsgemäss viele Jahre dauern, der Bank hohe Kosten verursachen, weltweit zu negativer Publizität führen und damit die Wiederherstellung des guten Rufes in allen Märkten, in denen UBS tätig ist, behindern. Schliesslich – und dies wiegt besonders schwer – würden solche Verfahren die Rechtsposition von UBS selber in hängigen Prozessen schwächen, unabhängig davon, ob es aufgrund der Klagen jemals zu einer Verurteilung ehemaliger Organe käme. (Transparenzbericht – Verantwortlichkeitsfragen: S. 53-62)
Von der UBS getroffene Massnahmen
Um die Fehlentwicklungen zu korrigieren, hat UBS ihre Unternehmensführung praktisch vollständig erneuert, ihre Governance angepasst und ihre Strategie überarbeitet. In den Bereichen Finanzen, Risikomanagement und -kontrolle, Refinanzierung und Bilanzmanagement sowie Vergütung wurden umfassende Korrekturen vorgenommen. Im grenzüberschreitenden Geschäft hat UBS neue Weisungen und Vorschriften erlassen, die zu den strengsten der Branche gehören und in der Industrie neue Standards setzen dürften.
Externe Gutachten
Der Transparenzbericht wird ergänzt durch die Gutachten zweier unabhängiger Experten. Diese hatten Zugang zu allen relevanten internen und externen Unterlagen und arbeiteten völlig unabhängig.

Prof. Dr. Peter Forstmoser, emeritierter Professor an der Universität Zürich, kommt in seinem juristischen Gutachten zum Schluss, dass sich zwar namentlich Unterlassungen eruieren liessen, auf deren Basis Verantwortlichkeitsklagen gegen einzelne Organe vertretbar wären. Trotzdem hält er den Entscheid des Verwaltungsrates, auf Klagen zu verzichten, im Sinne einer umfassenden Abwägung der Gesellschafts- und Aktionärsinteressen nicht nur für angemessen, sondern sogar für geboten.

Dr. Tobias Straumann, Privatdozent an der Universität Zürich und auf Finanzmärkte spezialisierter Wirtschaftshistoriker, war damit betraut, die UBS-Krise im wirtschaftshistorischen und wirtschaftspolitischen Kontext zu beurteilen. Straumann betont in seinem Gutachten, dass es der damaligen Führung an Persönlichkeiten mit einem Spürsinn für versteckte Risiken gefehlt habe. Die UBS habe zwar zu spät oder besonders unvorsichtig gehandelt – aber „nicht fundamental anders als andere Banken“.

Kaspar Villiger, Präsident des Verwaltungsrates von UBS, zieht folgendes Fazit: „Was geschehen ist, hätte nicht geschehen dürfen. Mit unserem Entscheid, auf rechtliche Schritte zu verzichten, wollen wir weder begangene unternehmerische Fehler beschönigen noch die handelnden Personen von ihrer unternehmerischen Verantwortung freisprechen. Die Lehren aus der Vergangenheit sind gezogen, und die neue Führung hat UBS auf nachhaltigen Erfolg ausgerichtet. Es ist wichtig, dass wir uns jetzt auf die Zukunft konzentrieren können. Heute haben wir die Grundlage geschaffen, um einen Schlussstrich unter die vergangenen Ereignisse zu ziehen.“

Der Transparenzbericht und die externen Gutachten der unabhängigen Experten stehen wie folgt auf dem Internet zur Verfügung: www.ubs.com/transparencyreport
Medienkonferenz mit Kaspar Villiger, Präsident des Verwaltungsrates UBS: Heute 14. Oktober 2010, 10:00 bis 11:00 Uhr, im UBS Konferenzzentrum Grünenhof, Nüschelerstrasse 9, 8001 Zürich.
Im Anschluss an die Medienkonferenz der UBS stehen die unabhängigen Experten, Prof. Dr. Peter Forstmoser und Dr. Tobias Straumann, für Fragen zur Verfügung.

Über UBS Switzerland AG:
Die UBS ist ein global führendes Finanzinstitut mit Hauptsitz in Zürich und Basel.

Die UBS ist eine Schweizer Grossbank. Sie zählt zu den weltweit grössten Vermögensverwaltern. Ursprünglich war der Name das Akronym aus französisch Union de Banques Suisses bzw. italienisch Unione di Banche Svizzere, später dann auch englisch Union Bank of Switzerland

Für anspruchsvolle Kundinnen und Kunden auf der ganzen Welt erbringt UBS Dienstleistungen im Wealth Management, Investment Banking und Asset Management.

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