Gestaffelte Einführung der Jahresrechung für die Radio- und Fernsehgebühren |
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09.12.2010, Ab 2011 wird die Rechnung für die Radio- und Fernsehgebühren nicht mehr vierteljährlich, sondern nur noch einmal pro Jahr verschickt. Es handelt sich um die bedeutendste Änderung in der Rechnungsstellung seit mehr als zehn Jahren. Betroffen sind praktisch sämtliche Haushalte in der Schweiz. Sie werden alle mit neuen Zahlungsperioden und Rechnungsbeträgen konfrontiert sein. Billag erwartet zahlreiche Anfragen und wird deshalb anfangs 2011 den Personalbestand im Contact Center vorübergehend auf 140 Mitarbeitende verdoppeln.
Ausnahmeregelung
Die Jahresrechnung ist nach dem Willen des Bundesrates künftig die Regel. Wenn jemand lieber alle drei Monate bezahlen möchte, ist das möglich. Gemäss Bundesrat ist ein Zuschlag von CHF 2 pro Rechnung zu bezahlen, um den Mehraufwand zu decken. Der Zuschlag entfällt für jene Kunden, die bereit sind, ihre Dreimonatsrechnung per Lastschriftverfahren, Debit Direct oder E-Rechnung zu bezahlen. Wer auf Dreimonatsrechnung wechseln will, muss das Billag mitteilen.
Verdoppelung der Anfragen
Die drei Millionen Rechnungsempfängerinnen und Rechnungsempfänger werden alle mit neuen Zahlungsperioden und Rechnungsbeträgen konfrontiert sein. Deshalb rechnet Billag mit einer starken Zunahme von Anfragen vor allem zu Beginn der Umstellung im Januar 2011. Der Personalbestand im Contact Center wird dann vorübergehend auf 140 Mitarbeitende verdoppelt. Den Kundinnen und Kunden werden zudem teilautomatisierte Kontaktkanäle zur Verfügung stehen. So wird man etwa via Onlineformular selber auf die Dreimonatsrechnung wechseln können. Informationen zur Umstellung und Antworten auf die häufigsten Fragen werden auf www.einerechnung.ch rund um die Uhr abrufbar sein. Die Gebührenzahlenden können warten, bis sie von Billag direkt angeschrieben werden. Es bleibt genug Zeit, die erhaltenen Informationen zu studieren und bei Bedarf zu reagieren.
Rechtliche Grundlagen
Der Bundesrat hat die Einführung der Jahresrechnung Mitte Juni 2010 beschlossen. Mitte Oktober hat er die Radio- und Fernsehverordnung entsprechend angepasst. Diese bestimmt auch die Fälligkeiten: Die Kunden haben neu rund 90 Tage Zeit für die Bezahlung. Bei den Übergangsrechnungen mit Zahlungsperioden zwischen einem und elf Monaten ist die Fälligkeit je nach Zahlungsperiode unterschiedlich.
Einsparungen von zehn Millionen
Durch die jährliche statt vierteljährliche Rechnungsstellung fallen Kosten für Druck, Versand und Zahlungsverkehr weg. Bei drei Millionen Rechnungsempfängern macht das rund CHF 10 Millionen pro Jahr. Der grösste Anteil ergibt sich bei den Spesen für den Zahlungsverkehr: rund CHF 6 Mio.
Die Einsparungen kommen der SRG und den Privatsendern zugute. Im Gegenzug hat der Bundesrat auf eine Gebührenerhöhung verzichtet.
Medienkontakt:
Jonny Kopp Head of Communications Billag AG T.: 026 414 90 60 M.: 079 777 53 60 E.: communications@billag.com
Über Billag AG:
Auf den 1. Januar 2019 wurde das neue Abgabesystem eingeführt. Neu ist die Serafe AG für die Haushaltsabgabe bzw. die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) für die Unternehmensabgabe zuständig.
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